- Innungsversammlung
- Ịn|nungs|ver|samm|lung, die:Versammlung einer Innung.
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Ịn|nungs|ver|samm|lung, die: Versammlung einer Innung.
Universal-Lexikon. 2012.
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Universal-Lexikon. 2012.
Gewerbeordnung [1] — Gewerbeordnung, gesetzliche Zusammenfassung (Kodifikation) des Gewerberechts. Die gesetzlichen Bestimmungen zur Regelung des Gewerbewesens bezwecken im öffentlichen Interesse und zum Schutz berechtigter Ansprüche teils Förderung, teils… … Lexikon der gesamten Technik
Innung — Gilde; Zunft * * * In|nung [ ɪnʊŋ], die; , en: Zusammenschluss von Handwerkern desselben Handwerks, der dem Zweck dient, die gemeinsamen Interessen zu fördern: in die Innung aufgenommen werden. Syn.: ↑ Genossenschaft. Zus.: Augenoptikerinnung,… … Universal-Lexikon
Versammlung — Beisammensein; Zusammenkunft; Zusammentreffen; Begegnung; Treffen * * * Ver|samm|lung [fɛɐ̯ zamlʊŋ], die; , en: a) <ohne Plural> das Versammeln; das Sichversammeln; das Zusammenkommen: die Versammlung auf dem Bahnhofsvorplatz löst sich… … Universal-Lexikon
Handwerksinnung — Handwerkerinnung, Innung; Zusammenschluss selbstständiger ⇡ Handwerker des gleichen Handwerks oder solcher Handwerke, die sich fachlich oder wirtschaftlich nahe stehen, zwecks Förderung ihrer gemeinsamen gewerblichen Interessen innerhalb eines… … Lexikon der Economics
Innungskrankenkassen — durch die ⇡ Handwerksinnungen aufgrund der Vorschriften des Sozialgesetzbuch V (SGB V) und der Handwerksordnung (HandwO) errichtete ⇡ Krankenkassen für alle bei Innungsmitgliedern (Handwerksmeister) beschäftigten ⇡ Gesellen, Auszubildenden und… … Lexikon der Economics